Konsortium – Zusammenarbeit auf Zeit für gemeinsame Ziele
Was ist ein Konsortium? Eine Definition
Ein Konsortium entsteht, wenn sich zwei oder mehr Unternehmen für ein gemeinsames Projekt zusammenschliessen und dabei ihre wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit behalten. Das Konsortium wird gebildet, um in einer zeitlich begrenzten Kooperation ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu erreichen. Anders als eine strategische Allianz ist es auf eine bestimmte Projektlaufzeit begrenzt und löst sich nach Abschluss des Projekts wieder auf.
Organisation eines Konsortiums
Ein Konsortium wird von einem Konsortialführer (auch „Lead Manager“ genannt) geleitet, der die Aufgabenverteilung koordiniert und das Konsortium nach aussen vertritt. Die Konsortialführerrolle wird meist durch gegenseitiges Einvernehmen der Mitglieder gewählt. In der Schweiz fallen Konsortien unter das Recht der einfachen Gesellschaft (Art. 530–551 OR). Dabei sind Konsorten weiterhin an die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen gebunden, die ihrer Rechtsform entsprechen, ohne eine gemeinsame Bilanz oder Buchführung führen zu müssen.
Der Konsortialvertrag
Die Grundlage der Zusammenarbeit bildet der Konsortialvertrag, der Rechte und Pflichten, Haftungsfragen und die Verteilung von Gewinnen und Risiken festlegt. Dieser Vertrag kann formfrei gestaltet werden und sorgt dafür, dass alle Beteiligten dieselben Ziele verfolgen und eine geregelte Kooperation gewährleistet ist.
Arten und Formen eines Konsortiums
Es gibt unterschiedliche Formen, in denen ein Konsortium organisiert sein kann:
- Innenkonsortium (Stilles Konsortium):
Beim Innenkonsortium agieren die Konsorten im Hintergrund. Ein Konsortialführer übernimmt das alleinige Auftreten gegenüber Kunden, Medien und Behörden. - Aussenkonsortium (Offenes Konsortium):
Im Gegensatz dazu tritt bei einem Aussenkonsortium jedes beteiligte Unternehmen offen gegenüber Kunden auf, wobei ein gemeinsamer Lead Manager das Projekt leitet.
Typische Konsortialtypen
Bieter-Anbieter-Konsortium
Ein Konsortium dieser Art entsteht oft im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, z. B. für Bauprojekte, die durch ein gemeinsames Angebot den Zuschlag erhalten sollen.
Bankenkonsortium
Banken bilden Konsortien, um Risiken bei Grossfinanzierungen auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen.
Industriekonsortium
Industrieunternehmen nutzen Konsortien, um gemeinsam Standards zu entwickeln oder grosse Projekte zu realisieren, beispielsweise in Forschung und Entwicklung.
Beispiel eines Konsortiums in der Immobilienbranche
Ein Konsortium in der Immobilienbranche kann sich aus verschiedenen Akteuren wie Bauunternehmen und Investoren zusammensetzen, die gemeinsam Bauvorhaben umsetzen. So entstand in der Schweiz das Konsortium Gebenstorf, das in Vogelsang gemeinsam drei Mehrfamilienhäuser entwickelte. Durch den Zusammenschluss konnten die Projektkosten, die Finanzierung und die Risiken unter den Beteiligten verteilt werden. Nachdem das Projekt erfolgreich abgeschlossen und alle Einheiten verkauft waren, löste sich das Konsortium planmässig auf.
Vorteile eines Konsortiums
- Risikostreuung: Finanzielle Risiken werden durch die Beteiligung mehrerer Partner geteilt.
- Ressourcenteilung: Ein Konsortium kann durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen Projekte stemmen, die einzelnen Partnern zu umfangreich wären.
- Flexibilität: Die vorübergehende Natur eines Konsortiums ermöglicht eine zeitlich und wirtschaftlich begrenzte Kooperation ohne langfristige Bindung.