Kapitalertrag – Bedeutung und Besteuerung in der Schweiz
Was ist Kapitalertrag? Eine Definition
Unter Kapitalerträgen versteht man Erträge, die durch das Anlegen von Kapital erzielt werden. Diese umfassen Dividenden, Zinsen, und Kursgewinne. Der Gewinn ergibt sich dabei als Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis der Wertpapiere abzüglich der Handelsgebühren. Ein Kapitalverlust hingegen entsteht, wenn die Vermögenswerte unterhalb ihres Anschaffungspreises verkauft werden. Kapitalerträge unterliegen in der Schweiz der Verrechnungssteuer (VST), einer Quellensteuer, die direkt bei der Auszahlung oder Gutschrift einbehalten wird. Diese kann im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden.
Arten von Kapitalerträgen aus Geldanlagen
Kapitalerträge entstehen aus verschiedenen Vermögenswerten:
- Kursgewinne: Diese entstehen beim Kauf und Verkauf von Aktien, Wertpapieren, Kryptowährungen und ETFs.
- Dividenden: Unternehmen schütten Dividenden als Anteil am Gewinn an ihre Aktionäre aus.
- Währungsgewinne: Investitionen in ausländische Währungen können durch Wechselkursgewinne Erträge generieren.
- Zinserträge: Zinserträge ergeben sich durch die Anlage in Anleihen, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten. Die Höhe hängt von Anlagesumme, Anlagedauer und Zinssatz ab.
Wie werden Kapitalerträge besteuert?
Viele Länder erheben eine Kapitalertragssteuer auf diese Erträge. In der Schweiz werden Kapitalgewinne auf bewegliche Vermögenswerte durch die Verrechnungssteuer (35 %) besteuert. Private Kapitalgewinne sind dabei steuerfrei, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, wie etwa eine Mindesthaltedauer der Wertpapiere von sechs Monaten oder eine Begrenzung des jährlichen Transaktionsvolumens. Dies trifft jedoch nur auf Privatanleger zu. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist in der Regel möglich, wenn die Steuer ordnungsgemäss in der Steuererklärung angegeben wird.
Wann bleiben Kapitalgewinne steuerfrei?
Kapitalgewinne gelten dann als steuerfrei, wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Investition als privat einstuft. Für eine Steuerfreiheit muss ein Anleger bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Die Wertpapiere wurden mindestens 6 Monate gehalten.
- Die Kapitalgewinne überschreiten nicht 50 % des Nettoeinkommens.
- Das jährliche Transaktionsvolumen beträgt maximal das Fünffache des anfänglichen Wertpapierbestands.
- Derivate werden nur zur Absicherung eigener Wertpapiere genutzt.
Berechnung der Verrechnungssteuer (VST)
Die Verrechnungssteuer beträgt 35 % des Kapitalertrags und wird direkt bei der Auszahlung abgezogen.
Beispiel: Wenn ein Anleger 50 Aktien zu einem Preis von je 10 CHF kauft und diese später zu je 50 CHF verkauft, ergibt sich ein Kapitalertrag von 2‘000 CHF. Die Verrechnungssteuer darauf beläuft sich auf 700 CHF (35 %), wodurch dem Anleger nach Abzug 1‘300 CHF verbleiben.
Rückerstattung und Doppelbesteuerung
Die Verrechnungssteuer wird an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt. Anleger können sie durch eine Steuererklärung zurückfordern, wobei eine Erstattung meist höher ausfällt als der Einkommenssteuersatz. Befindet sich der Anleger nicht in der Schweiz, kann er die Steuer durch ein Doppelbesteuerungsabkommen auf den Satz des Wohnsitzlandes senken. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Rückforderungsantrag zu stellen.
Ein Tax Ruling kann zusätzliche Sicherheit bieten, um steuerliche Missverständnisse und Nachforderungen zu vermeiden.